24.07.2012
Gesetz zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland angeblich mehrere Millionen Fachkräfte fehlen. Den steigenden Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften will man durch Zuwanderung decken. Dabei leben die so dringend benötigten Fachkräfte schon lange mitten unter uns - und oft sind sie hoch qualifiziert. Das Problem war bislang die fehlende Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse. Seit April 2012 garantiert ein neues Gesetz erstmals einen rechtlichen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikationen. Es gilt für alle Berufe, für die der Abschluss in Deutschland bundesstaatlich geregelt ist - beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Ausbildungsberufe. Über einen Antrag muss innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Auch für Berufe wie Lehrer und Erzieher, für die die Länder zuständig sind, soll das Verfahren in absehbarer Zeit vereinfacht werden. Um die Anträge auf Anerkennung zu bearbeiten, haben die Industrie- und Handelskammern eine Zentrale in Nürnberg gegründet. Sollte die Ausbildung im Ausland dem deutschen Berufsbild nicht entsprechen, müssten die festgestellten Mängel in Weiterbildungen ausgeglichen werden. Ob und wie diese von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern gefördert werden, bleibt abzuwarten. Weitere Informationen gibt es unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Eine Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer +49 30 1815 1111 zu erreichen. Informiert wird in Deutsch und Englisch.

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