08.07.2012
Junge profitieren nicht vom „Jobwunder“
Laut einer Umfrage der IG-Metall hat jeder dritte Arbeitnehmer unter 35 Jahren eine befristete oder unsichere Arbeit. 32 Prozent der Beschäftigten unter 35 Jahren arbeiten in schlecht oder gar nicht bezahlten Praktika, in Zeitarbeitsfirmen, befristeten Stellen oder mit Werkverträgen. Das ist eine Steigerung um vier Prozent innerhalb von vier Jahren. Bei Älteren sank der Anteil der sogenannten „prekären“ Arbeitsverhältnisse im gleichen Zeitraum von 16 auf elf Prozent. Diese Situation führt nicht nur zu psychischen Belastungen, sondern hat auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen. Die Lebensplanung und damit auch mögliche Familiengründungen werden erschwert, berufliche Aufstiegschancen behindert. Ich habe in meinen Kursen immer öfter Teilnehmer unter 30, bei denen auf Grund der vielen kurzen beruflichen Stationen zwei Seiten für einen Lebenslauf nicht mehr ausreichen.
Befristete Verträge: Was sagt das Gesetz? Ein Vertrag kann ohne Begründung auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Innerhalb dieser Zeit ist eine dreimalige Verlängerung möglich. Eine zweite befristete Beschäftigung im gleichen Unternehmen ist ohne eine stichhaltige Begründung wie beispielsweise Krankheits-, Schwangerschafts- oder Elternzeitvertretung nicht möglich. Ohne diese Begründung ist laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2011 erst nach Ablauf von drei Jahren eine zweite befristete Anstellung im selben Unternehmen möglich.