04.03.2013
Altersdiskriminierung – Bundesarbeitsgericht stärkt Bewerber den Rücken
In der Stellenanzeige wurden „Hochschulabsolventen/Young Professionals“ gesucht. Ein 36-jähriger Jurist erhielt trotz guter Qualifikation eine Absage und klagte dagegen. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm jetzt recht. Die Absage sei ein Indiz für eine unrechtmäßige Benachteiligung. Das Argument des Unternehmens, man habe nach Examensnoten aussortiert, wird jetzt vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg geprüft. Sollte sich herausstellen, dass die Noten des Klägers nicht schlechter als die der bevorzugten Mitbewerber gewesen sind, kann er mit einer Entschädigung rechnen. Dass Absolventen oftmals „billiger“ eingekauft werden können als Berufserfahrene, hat bei den Überlegungen des Unternehmens dagegen bestimmt keine Rolle gespielt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.